| §1 | Allgemeines | | | 1. | Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. | | 2. | Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. | | 3. | Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden selbst bei Kenntnis
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. |
| | §2 | Vertragsabschluß | | | 1. | Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. | | 2. | Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir können dieses
Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. | | 3. | Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischen Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. | | 4. | Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet. | | 5. | Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB zugesandt. |
| | §3 | Eigentumsvorbehalt | | | 1. | An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen,
die als vertraulich bezeichnet sind. | | 2. | Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir und das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. | | 3. | Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Insbesondere ist er verpflichtet, diese
auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. | | 4. | Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige
Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnungswechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei geleasten, mietweise oder auf Ratenzahlung überlassene Waren ist der Käufer verpflichtet, an sichtbarer
Stelle ein Haftettiket anzubringen, aus dem sich unsere Eigentumsstellung ergibt. | | 5. | Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmungen von diesem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. | | 6. | Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. | | 7. | Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt
die Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Waren zu den sonst verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt,
wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. |
| | §4 | Widerrufsrecht | | | 1. | Der Verbraucher hat das Recht, seiner auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer Sun Consort GmbH Industriestraße 27 D-49716 Meppen Tel.: +49 (0) 59 31-8 8128-68 / -69 Fax: +49 (0) 59 31-8 8128-70 zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der
Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Verbraucher, es sei
denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 40,00 EUR hat der
Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Ein Wertverlust, der durch
die über eine reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden
kann, hat der Verbraucher zu tragen. |
| | §5 | Preise | | | 1. | Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ausgenommen sind offensichtliche Schreibfehler. Im Kaufpreis ist die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Überweisung oder Kreditkarte leisten. | | 2. | Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen. | | 3. | Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch uns anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. | | 4. | Bei Aufträgen mit einem Bestellwert von mehr als 10.000,00 EUR und bei Sonderanfertigungen ist bei Bestellung
eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten. Anders lautende Vereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. | | 5. | Ratenzahlung, Miete und Leasing können nur vereinbart werden, wenn uns der Besteller eine Einzugsermächtigung
erteilt. |
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| §6 | Gefahrenübergang | | | 1. | Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware mit der Übergabe beim Versendungskauf, mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer
über. | | 2. | Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. | | 3. | Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. |
| | §7 | Gewährleistung | | | 1. | Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. | | 2. | Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. | | 3. | Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu. | | 4. | Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast
für die Mangelhaftigkeit der Sache. | | 5. | Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir eine Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben. Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr an Lieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig (Ziff. 4 dieser Bestimmung) anzeigt. | | 6. | Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. | | 7. | Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung der mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. |
| | §8 | Haftungsbeschränkung | | | 1. | Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. | | 2. | Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Kunden. | | 3. | Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. | | 4. | Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung
durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und eigenmächtige
Reparaturen. |
| | §9 | Schlußbestimmungen | | | 1. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. | | 2. | Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. | | 3. | Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. |
| | D-49716 Meppen, Stand 05/2004 |
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